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Personalausweis

Hinweis vorab: Auf unserer Formulare-Seite finden Sie folgende Dokumente als PDF-Download:

  • Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
  • Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses.
  • Vollmacht für die Ausstellung von Ausweispapieren für Minderjährige

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen „Reisepass“ besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen „Personalausweises“ genügt werden.

Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:

  • Den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat,
  • den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
  • den „Verlust“ und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

Personalausweise sollten vor Ablauf der Gültigkeit (maximal drei Monate vorher) neu beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Voraussetzungen

  • Personalausweise können ab der Geburt beantragt werden.
  • Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die Beantragung kann jedoch schon in den 3 Monaten vor dem 16. Geburtstag erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Alter Personalausweis
  • Eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde), falls Sie keinen Personalausweis besitzen
  • Bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde

Anforderungen an Passbilder

  • Neuerdings müssen Lichtbilder für den Personalausweis und Reisepass mit einem integrierten Data-Matrix-Code eingereicht werden. Ausgedruckte Fotos ohne diesen Data-Matrix-Code werden nicht mehr akzeptiert.
  • Der Data-Matrix-Code enthält digitale Informationen, die die Echtheit und Qualität des Lichtbildes sicherstellen. Bitte verwenden Sie nur Lichtbilder, die von autorisierten Fotografen oder Fotostationen erstellt wurden und den Data-Matrix-Code beinhalten.
  • Lichtbild-Aufnahmen in der Stadtverwaltung: Eine Fotostation steht vor Ort zur Verfügung, damit Sie ein passendes Lichtbild (Gebühr: 6 €) direkt und unkompliziert erstellen können. Für Kleinkinder empfehlen wir die Aufnahme des Lichtbildes durch einen autorisierten Fotografen oder Fotostation erstellen zu lassen, da das Gerät zeitverzögert die Aufnahme macht.

Welche Gebühren fallen an?

37,00 € Für Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig
22,80 € Für Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig
10,00 € Vorläufiger Personalausweis
13,00 € Zusatzgebühr, wenn eine Ausweisermächtigung bei der zuständigen Behörde einzuholen ist bzw. bei Antragstellung außerhalb der regulären Öffnungszeiten
30,00 € Zusatzgebühr, wenn die Ausstellung für Deutsche mit einem Wohnsitz im Ausland erfolgt

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC-Karte mit PIN

Was sollte ich noch wissen?

Der Personalausweis im Scheckkartenformat bietet einen großen Mehrwert. Im Personalausweis ist ein von außen nicht sichtbarer Chip in das Material eingearbeitet. Dieser Chip bietet die Möglichkeit, sich an vielen Terminals oder zu Hause im Internet auszuweisen (hierzu wird ein Kartenlesegerät oder eine App für das Smartphone benötigt). Die Online-Ausweisfunktion ist immer aktiviert, die Nutzung ist allerdings freiwillig. Neben dieser Online-Ausweisfunktion können Sie den Ausweis auch für die elektronische Signatur verwenden, die separat bei einem Anbieter von Signaturzertifikaten beantragt werden muss. Die Nutzung der Funktionen ist erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres möglich. Zusätzlich erfolgt ab dem 6. Lebensjahr die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip. Dies dient zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber.

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; Bundesdruckerei GmbH)
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; Bundesdruckerei GmbH)

Die Pin-Briefe (PIN und PUK) für die Beantragung von Personalausweisen werden direkt bei der Antragstellung ausgehändigt. Sie werden per Mail oder Brief benachrichtigt, wenn ihr Ausweisdokument abholbereit ist.

Die PIN können Sie nach Erhalt ändern. Die PUK benötigen Sie bei einer Falscheingabe der PIN, um die Geheimzahl noch einmal einzugeben. Das Sperrkennwort legitimiert bei Verlust des Ausweises oder bei Tod der Ausweisinhaber den Chip bei einer Hotline zu sperren. Das Sperrkennwort wird auch bei der Passbehörde, die den Ausweis ausgestellt hat, gespeichert.

Sperrhotline: 116 116 (In Deutschland kostenfrei aus dem Festnetz und aus allen Mobilfunknetzen zu erreichen. Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen.)

Bei Antragstellung erhalten Sie Informationsmaterial, um sich bis zur Abholung des Ausweises umfassend zu informieren. Weitere Details finden Sie auch im Internet unter www.personalausweisportal.de.

Bemerkungen

Zur Abholung des neuen Personalausweises ist der alte Ausweis bzw. der vorläufige Personalausweis mitzubringen. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die ihren eigenen Ausweis ebenfalls mitbringen muss. Eine Vollmacht stellen wir Ihnen unter „FORMULARE“ zum Download bereit.
Alle Vorgänge die mit der Bekanntgabe oder Änderung der PIN verbunden sind, können nur persönlich vorgenommen werden. Eine Bevollmächtigung ist dafür nicht möglich.

Kontakt

Allgemeine E-Mail-Adresse für Ihr Anliegen: buergerbuero@romrod.de

Als direkte Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen zur Verfügung:

Silke Fuchs
Tel. 06636/91894-14
E-Mail: silke.fuchs@der-gvv.de

Sandra Böttner
Tel. 06636/91894-13
E-Mail: sandra.boettner@der-gvv.de

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