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FischereischeinWer die Fischerei ausüben will, benötigt einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

  • Für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

Welche Unterlagen werden für einen Fischereischein benötigt?

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
  • Passbild

Welche Gebühren fallen für den Fischereischein an?

Verwaltungsgebühr Fischereiabgabe
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein 10,00 € 7,50 €
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein 18,00 € 27,00 €
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein 36,00 € 50,00 €
Jugendfischereischein (1 Jahr) 4,00 € 3,50 €
Jugendfischereischein (5 Jahre) 6,00 € 17,00 €

Rechtsgrundlage

Kontakt
E-Mail: buergerbuero@romrod.de

Silke Fuchs                                                              Elena Kelbassa                                                   
Tel. 06636/91894-14                                                   Tel. 06636/91894-15
E-Mail: silke.fuchs@der-gvv.de                                E-Mail: elena.kelbassa@der-gvv.de

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