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FührungszeugnisDas Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.

Führungszeugnis beantragen

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Bürgerbüro
  • Führungszeugnis der Belegart N (für private Zwecke) einfach (nicht erweitert: Das Führungszeugnis wird Ihnen mit der Post nach Hause gesandt.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O): Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an. Das Führungszeugnis kann auch als erweitertes Führungszeugnis erteilt werden, wenn dies von der anfordernden Stelle schriftlich bestätigt wird.
  • Belegart N für private Zwecke als erweitertes Führungszeugnis, wenn dies von der anfordernden Stelle bestätigt wird.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis für ein Ehrenamt benötigen, ist die Ausstellung gebührenfrei. Ein Nachweis ist den restlichen Unterlagen beizufügen.

Informationen zu Apostillen und Überbeglaubigungen von Führungszeugnissen finden Sie auf der Seite unter des Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de).

An wen muss ich mich wenden?

Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.

Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind dem formlosen Anschreiben an das Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname(n), Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antrag-Schreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, sich vor einer ggfs. erforderlichen schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde – auch wegen der Gebührenbegleichung – in Verbindung zu setzen.

Das Führungszeugnis kann darüber hinaus auch online über die Website des Bundesamtes für Justiz beantragt werden: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis/Reisepass
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.

Kontakt
E-Mail: buergerbuero@romrod.de

Silke Fuchs                                                              Elena Kelbassa                                                   
Tel. 06636/91894-14                                                   Tel. 06636/91894-15
E-Mail: silke.fuchs@der-gvv.de                                E-Mail: elena.kelbassa@der-gvv.de

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