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Die Gewerbesteuer besteuert den Gewerbeertrag von Unternehmen und errechnet sich über die Kennzahlen Steuermesszahl und Hebesatz.

Die Ermittlung der Steuermesszahl, auch Gewerbesteuermessbetrag genannt, erfolgt durch das jeweils zuständige Finanzamt.

Die Erhebung der zu zahlenden Gewerbesteuer hingegen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt. Auf den Steuermessbetrag wendet die jeweilige Kommune ihren Hebesatz an und ermittelt so die festzusetzende Gewerbesteuer. Der Hebesatz der Stadt Romrod beträgt aktuell 385%.

Der Steuerschuldner der Gewerbesteuer hat jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Vorauszahlungen zu entrichten.

Steuerschuldner ist der inländisch stehende Gewerbebetrieb, nicht aber die freie Berufstätigkeit, die Land- und Forstwirtschaft und die Vermögensverwaltung.

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