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GewerbeamtWie bei vielen anderen Behörden auch, ist das Gewerbeamt für verschiedene Aufgabenbereiche zuständig und insbesondere für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Die Entgegennahme und Bearbeitung von Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung eines Gewerbes
  • Die Ausstellung von Reisegewerbekarten
  • Die Festsetzung von Messen, Märkten und Ausstellungen
  • Auskunftserteilung zu Daten aus dem Gewerberegister. Hierfür muss jedoch nach § 14 der Gewerbeordnung sowohl bei privaten, als auch bei öffentlichen Personen ein begründetes Interesse vorliegen.
  • Überprüfung der Einhaltung der Gewerbeordnung
  • Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Das Gewerbeamt ist für Gewerbetreibende also in vielschichtiger Weise tätig und übernimmt auch die Prüfung für Voraussetzungen in einigen Berufsfeldern. Es gibt durchaus Bereiche, in denen die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung vorliegen müssen. Dies kann unter anderem die Vorlage von einem polizeilichen Führungszeugnis oder einem Auszug aus dem Gewerberegister beim Gewerbeamt beinhalten. Außerdem führt das Gewerbeamt Kontrollen durch und stößt Sanktionen bei Verstößen an.

Auf den Seiten des Gewerbeamtes finden Sie Informationen zu diesen Leistungen:

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