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Fundbüro (Foto: Pixabay)Das Fundbüro der Stadt Romrod finden Sie im Rathaus im Bürgerbüro. Dort werden alle Fundsachen aufbewahrt, um den Eigentümern die Möglichkeit zu geben die verlorenen Gegenstände zurück zu erhalten. Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt in der Regel 6 Monate.

Sie haben etwas gefunden?

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 €) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wir ein Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.

Sie haben etwas verloren?

Wenn Sie einen Gegenstand vermissen, können Sie natürlich persönlich oder telefonisch hier im Bürgerbüro nachfragen, ob dieser Gegenstand gefunden und abgegeben wurde. In der Regel werden die Fundsachen erst 10 bis 14 Tage nach dem Fund bei uns abgegeben.

Sollten Sie ein Dokument, zum Beispiel einen Ausweis oder eine Bankkarte auf dem Ihr Name steht, verloren haben, werden Sie automatisch von uns benachrichtigt.

Sie haben ein Fundstück abgegeben?

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.

Kontakt

Allgemeine E-Mail-Adresse für Ihr Anliegen: buergerbuero@romrod.de

Als direkte Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen zur Verfügung:

Silke Fuchs
Tel. 06636/91894-14
E-Mail: silke.fuchs@der-gvv.de

Sandra Böttner
Tel. 06636/91894-13
E-Mail: sandra.boettner@der-gvv.de

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