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Als Verwaltungs- und „ausführendes Organ“ trifft der Magistrat Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung, die ihm mit ihren Ämtern und Betrieben untersteht, unterstützt. Der Magistrat bildet die Spitze der Verwaltung.

Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister und den Stadträtinnen und Stadträten. Alle Personen, die die Voraussetzungen für das Amt eines Stadtrats erfüllen (Mindestalter 18 Jahre, EU-Bürger/in), können in den Magistrat gewählt werden.

Wichtig ist dabei ist das „Inkompatibilitätsprinzip“: In Hessen herrscht eine Trennung zwischen der Legislative (Stadtverordnetenversammlung oder Ortsbeirat) und der Exekutive (Magistrat). Wird ein aktuelles Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in den Magistrat gewählt und nimmt die Wahl an, verliert diese Person automatisch ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung oder im Ortsbeirat.

Bürgermeister

Hauke Schmehl
Goethestraße 1
36329 Romrod

Erster Stadtrat

Thilo Naujock (CDU/FWG)
Heinestraße 2
36329 Romrod

Stadträte

Klaus Schäfer (CDU/FWG)
Hirtgarten 12
36329 Romrod/Nieder-Breidenbach

Matthias Schuster (CDU/FWG)
Neue Straße 36
36329 Romrod

Jürgen Mühlberger (SPD)
Ringstraße 14
36329 Romrod

Joachim Lubrich (SPD)
Nieder-Breidenbacher Straße 10
36329 Romrod/Ober-Breidenbach

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