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Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, die Weitergabe ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen oder Privatpersonen einschränken zu lassen. Hierfür kann im Bürgerbüro Romrod ohne Angabe von Gründen die Eintragung einer sogenannten Übermittlungssperre beantragt werden. Diese Sperre bleibt dauerhaft wirksam, sofern sie nicht ausdrücklich widerrufen wird, und sorgt für einen verstärkten Schutz Ihrer Privatsphäre. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das geht.

Allgemeine Informationen

Die Eintragung von einer oder mehreren Übermittlungssperre/n können im Melderegister vorgenommen werden.

Sie können den Antrag persönlich oder schriftlich (per Post, Mail oder Fax) an das Bürgerbüro richten.

Der Antrag ist nicht zu begründen und gilt so lange, bis er widerrufen wird. Es gibt die Möglichkeit der Datenweitergabe in den folgenden Fällen zu widersprechen:

Arten von Übermittlungssperren

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG): Familienangehörige, die nicht der gleichen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können verlangen, dass ihre Daten nicht der Kirche des Familienangehörigen mitgeteilt werden. Das gilt nicht für Zwecke der Steuererhebung.
  • Alters-/Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG): Es besteht das Recht, der Weitergabe der eigenen Daten an Mandatsträger sowie Presse oder Rundfunk zu widersprechen.
  • Parteien u.a. (§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG): Es besteht das Recht der Weitergabe der eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen oder anderen Trägern von Wahlvorschlägen vor Wahlen und Abstimmungen zu widersprechen.
  • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 3 BMG): Es besteht das Recht der Weitergabe der eigenen Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Einrichtung der Übermittlungssperren ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden und gilt so lange, bis er widerrufen wird.

Zuständigkeit:

Bürgerbüro Romrod
Jahnstraße 2
36329 Romrod
E-Mail: buergerbuero@romrod.de

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