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Allgemeine Informationen zur Meldepflicht

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an- bzw. abmelden.

Eine Abmeldung Ihrer Wohnung aber ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben. Wenn Sie im Inland umziehen, bedarf es lediglich der Anmeldung bei der Zuzugsgemeinde, eine Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde dagegen ist in dem Fall nicht erforderlich.

Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit und davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung) oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Bitte vereinbaren Sie für die An/Ummeldung einen Termin und bringen, wenn möglich, gleich die Wohnungsgeberbescheinigung mit. Diese finden Sie hier zum Herunterladen.

Kontakt
E-Mail: buergerbuero@romrod.de

Silke Fuchs                                                              Elena Kelbassa                                                   
Tel. 06636/91894-14                                                   Tel. 06636/91894-15
E-Mail: silke.fuchs@der-gvv.de                                E-Mail: elena.kelbassa@der-gvv.de

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