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Wann muss eine Gewerbeabmeldung erfolgen?

  • Aufgabe des Betriebes
  • Verlegung des Betriebes in eine andere Gemeinde
  • Wechsel der Rechtsform des Gewerbes

Wer seinen Betrieb aufgibt, muss lediglich für die Abmeldung sorgen. Gewerbetreibende hingegen, die ihren Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen, müssen das Gewerbe am alten Standort abmelden und am neuen Standort anmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Gewerbe-Abmeldung (Formular GewA 3)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der gültigen Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) – Gebührennummer Nr. 2131 und 2132 des Verwaltungskostenverzeichnisses und belaufen sich derzeit auf:

  • 28 € für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige
  • 8 € für Ausstellung der Empfangsbescheinigung (Gewerbeabmeldebestätigung)

Formulare

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

  • Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
    Gewerbe-Abmeldung Beiblatt

Kontakt

Stadt Grebenau
Gewerbeamt im GVV
Am Amthof 2
36323 Grebenau
E-Mail: gewerbe@der-gvv.de

Ansprechpartnerin

Lena Frick
Tel.: 06646/970-24
Fax: 06646/970-16
E-Mail: lena.frick@der-gvv.de

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