Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Wann ist eine Gewerbeummeldung notwendig?

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Erweiterung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Im Fall der Verlegung des Gewerbebetriebes von einer anderen Gemeinde in das Gewerbegebiet der Stadt Romrod muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort in Romrod wieder angemeldet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Formular GewA 2 “Gewerbe-Ummeldung”

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

  • Gewerbeummeldebestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der gültigen Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) – Gebührennummer Nr. 2131 und 2132 des Verwaltungskostenverzeichnisses und belaufen sich derzeit auf:

  • 28 € für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige
  • 8 € für Ausstellung der Empfangsbescheinigung (Gewerbeummeldebestätigung)

Formulare

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

  • Gewerbeummeldung (GewA 2)
  • Gewerbeummeldung Beiblatt

Kontakt

Stadt Grebenau
Gewerbeamt im GVV
Am Amthof 2
36323 Grebenau
E-Mail: gewerbe@der-gvv.de

Ansprechpartnerin

Lena Frick
Tel.: 06646/970-24
Fax: 06646/970-16
E-Mail: lena.frick@der-gvv.de

Zurück zum Anfang