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Was ist ein Reisegewerbe?

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.

Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

Für den Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zusätzliche Informationen

Die Reisegewerbekarte ist in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Das Reisegewerbe muss in eigener Person ausgeübt werden und ist nicht übertragbar auf andere Personen. Im Reisegewerbe gelten die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz.

Für die Aufstellung eines Standes oder Wagens (auf öffentlichen Flächen) in Romrod ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die bei uns zu beantragen ist. Die Aufstellung auf privatem Gelände ist mit dem jeweiligen Eigentümer abzuklären.

Das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, das Steueramt der Stadt Romrod sowie die Gewerbeabteilung des Vogelsbergkreises bekommen von uns eine Mitteilung, dass Sie eine Reisegewerbekarte erhalten haben. Falls das Reisegewerbe nicht mehr ausgeübt werden soll, muss die Reisegewerbekarte bei der Stadt Romrod abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet, ggf. mit deutscher Übersetzung

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der gültigen Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) – Gebührennummer Nr. 222111 bzw. 222112 des Verwaltungskostenverzeichnisses und belaufen sich derzeit auf:

  • 333 € für natürliche Personen bzw.
  • 388 € für juristische Personen

Formulare

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Erklärung zum Antrag hinsichtlich handwerklicher Tätigkeiten

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Kontakt

Stadt Grebenau
Gewerbeamt im GVV
Am Amthof 2
36323 Grebenau
E-Mail: gewerbe@der-gvv.de

Ansprechpartnerin

Lena Frick
Tel.: 06646/970-24
Fax: 06646/970-16
E-Mail: lena.frick@der-gvv.de

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