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Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Romrod

Amtliche Bekanntmachung 800x300

Die Amtszeit der Schiedsperson läuft am 14.01.2024 ab, so dass erneut eine Schiedsperson von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden muss. Gemäß dem Hessischen Schiedsamtsgesetz und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift wird auf die Wahl hingewiesen.

Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, müssen sich bis zum 17.11.2023 schriftlich beim Magistrat der Stadt Romrod melden.

In das Amt kann nicht berufen werden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird,
  2. nicht im Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz hat.
  3. des Weiteren wird auf die Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetz und die dazu ergangene Verwaltungsvorschrift verwiesen.

Romrod, den 18.10.2023

Der Magistrat der Stadt Romrod
Hauke Schmehl, Bürgermeister

 

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