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Räumfahrzeuge kommen nicht durch – Straßenbreiten von 3 Metern sind freizuhalten

Winterdienst (Räumfahrzeug)

Angesichts des Schneefalls der vergangenen Tage weisen Stadtverwaltung und Bauhof darauf hin, dass an den Straßen geparkte Fahrzeuge so abzustellen sind, dass Räumfahrzeuge auf einer Breite von 3 Metern durchfahren können. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und einen ordentlichen Winterdienst gewährleisten.

Ist ein gefahrloses Durchkommen beispielsweise aufgrund falsch geparkter Fahrzeuge nicht möglich, können die Straßen nicht geräumt werden. Auch für Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehr und Krankenwagen ist ein Durchkommen dann nicht möglich.

Anlieger werden deshalb dringend gebeten, bei entsprechender Witterung ihre Fahrzeuge in Garagen, auf den Stellplätzen ihrer Anwesen oder so zu parken, dass der Winterdienst nicht beeinträchtigt wird. Zuletzt war das an über einem Dutzend Stellen im Stadtgebiet nicht möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei Schnee und Eis eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, die Straßen zu räumen und freizuhalten, da dies schrittweise und nicht überall gleichzeitig erfolgen kann. Das Team des Bauhofs arbeitet zügig und stetig an freien Ortsstraßen.

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