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Weniger Bürokratie für Vereine und Organisationen: Wegfall der Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

Gesetzesänderung, Gesetz

Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen zum 23. Dezember 2025 entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs durch gemeinnützige Organisationen. Diese Änderung betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse.

Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden. Die Regelung gilt u. a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppen. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.

Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert. Das bedeutet, dass die Stadt Romrod keine Kenntnis mehr über Feste, Märkte oder sonstige Veranstaltungen erhält. Auch Polizei und weitere Behörden werden nicht vorab informiert.

 Empfehlung der Stadt Romrod

Um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, empfiehlt die Stadt Romrod insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.

Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, dem Ausschank von Alkohol, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden.

Eine frühzeitige Abstimmung bietet fachliche Hinweise und Beratung, Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Lärm-, Verkehrs- oder Brandschutz), bessere Koordination mit Sicherheits- und Einsatzkräften, die Möglichkeit, organisatorische Risiken im Vorfeld zu reduzieren.

Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt. 

Ebenso gelten die Vorschriften bzgl. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz usw. unverändert fort. 

Die Stadt Romrod setzt daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen und steht bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.

Hinweis: Vereinen, die seit dem 23. Dezember 2025 Anzeigen nach § 6HGastG eingereicht und einen Gebührenbescheid erhalten haben, wird die Gebühr in den nächsten Wochen zurückerstattet.

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