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Richtlinie für eine Bezuschussung stil- und landschaftsgerechter Fassadenrenovierungen im Bereich der Stadt Romrod (Ausgenommen sind Sanierungsgebiete, die sich im Dorferneuerungsprogramm befinden.)

Fassadenrenovierung

Die Stadt Romrod gewährt für die Renovierung und Freilegung von Fachwerkbauten sowie für die Renovierung und den Anstrich von landschaftsgerechten Holzschindeln einen Zuschuss.

Der Zuschuss für die stil- und landschaftsgerechte Fassadenrenovierung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Romrod, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden kann.

Höhe der Zuschüsse

  • Renovierung und Anstrich von Fachwerkbauten, je qm Renovierungsfläche: 4 €
  • Freilegung von Fachwerk, Renovierung und Anstrich, je qm Renovierungsfläche: 8 €
  • Ausbesserung von Schindeln einschl. Anstrich (jedoch mindestens eine ganze Gebäudefront): 8 €

Für jedes Grundstück bzw. jede Hofreite wird nur einmalig eine Beihilfe von höchstens 510 € gewährt.

Die Zuschüsse können mittels eines formlosen Antrages vor Beginn der Baumaßnahme bei der Stadt Romrod angefordert werden.

Die Richtlinie zum Download finden Sie hier.

Kontakt

Bernd Schmidt
Tel.: 06636/91894-17
E- Mail: bernd.schmidt@der-gvv.de

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