Romröder Baukindergeld
Die Stadt Romrod fördert den Bau von selbst genutzten Familienheimen und familiengerechte Eigentumswohnungen auf städtischen Grundstücken im Baugebiet Krummäcker. Sowie darüber hinaus den Erwerb von Immobilien aus dem Altbestand.
Das Romröder Baukindergeld erhalten Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind unter 18 Jahren wird ein einmal Betrag von 1.500,00 Euro, maximal 6.000 Euro, gewährt.
Das Romröder Baukindergeld ist eine freiwillige Leistung der Stadt Romrod, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden kann.
Die Richtlinie zum Romröder Baukindergeld finden Sie hier.
Allgemeine Auskünfte über das Romröder Baukindergeld erteilt Ihnen gerne:
Bernd Schmidt
Tel.: 06636/91894-17
E-Mail: bernd.schmidt@der-gvv.de