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Kinderreisepass wird Ende des Jahres abgeschafft: Darauf müssen Familien ab 2024 achten

Kinderreisepass (Foto: Thomas Liebau)

Der Kinderreisepass wird aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31. Dezember dieses Jahres abgeschafft. Darauf weist das Bürgerbüro der Stadt Romrod hin. Eine Neubeantragung und Verlängerung von Kinderreisepässen ist bis 22. Dezember 2023 im Bürgerbüro möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind noch bis zum aufgedruckten Datum gültig.

Elektronischer Reisepass oder Personalausweis ab 2024

Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Kinder benötigen dann einen elektronischen Reisepass, der für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro kostet – dafür aber auch sechs Jahre gültig ist. Der Kinderreisepass kostet(e) 13 Euro, war aber auch nur ein Jahr gültig. Für Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt, wie bei Erwachsenen, ein Personalausweis. Dieser kostet 22,80 Euro.

Bürgerbüro steht bei Frage zur Verfügung

Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Kinderpasses von sechs Jahren nur in Anspruch genommen werden kann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht so stark verändert, dass es nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Anders gesagt: Wer einen Reisepass auf ein Kleinkind ausstellt, muss darauf achten, dass das Kind nach ein paar Jahren auf dem Passfoto nicht erheblich anders aussieht.

Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

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