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Sperrmüll RomrodDer Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) führt in Romrod auf Anforderung eine Sperrmüllentsorgung durch.

Die Anforderung erfolgt formlos, entweder

jeweils mit Angabe der zu entsorgenden Gegenstände.

Um eine ordnungsgemäße Sperrmüllabfuhr durchführen zu können, bitten wir Sie, nachstehende Anforderungen an den Sperrmüll zu beachten.

Was ist Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören feste, sperrige Haushaltsgegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und die wegen ihrer Größe auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne oder in zugelassene Müllsäcke passen.

Hierzu gehören: Matratzen, Polstermöbel, Teppiche (nicht mit dem Haus verbunden!), Fußbodenbeläge (nicht mit dem Haus verbunden!), größeres Spielzeug, Sprungrahmen, Behälter ohne Inhalt, Koffer, Kunststoffwannen etc., größere Mengen können am Entsorgungszentrum Vogelsberg entsorgt werden.
(Fragen Sie Ihren Handwerker bei Renovierungsmaßnahmen, ob Altmaterialien von ihm zurückgenommen werden).

Was sind Wertstoffe?

Auch bei der Entsorgung des Sperrmülls ist der ZAV bemüht, möglichst viele Abfälle einer Wiederverwertung zuzuführen, daher werden zusätzlich bei der Sperrmüllabfuhr folgende Abfallfraktionen getrennt eingesammelt und einer Verwertung zugeführt.

    • Holz: Alte Möbelstücke und Möbelteile, Regale, Kisten etc.
    • Nicht entsorgt werden z. B.: Bauhölzer (imprägniertes Holz), Astmaterial, Kaninchenställe.
    • E-Geräte: Elektrogroßgeräte (zwei Kanten mit einer Länge von mindestens 50 cm), Kühl- und Bildschirmgeräte.
    • Elektrokleingeräte können an den Sammelstellen der Städte und Gemeinden, Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen am Entsorgungszentrum Vogelsberg abgegeben werden.

Das Gewicht eines Einzelstückes darf dabei 50 kg nicht überschreiten. Die Größe des Sperrmülls ist begrenzt auf Stücke von maximal 2 m Länge, 1 m Breite und 0,75 m Höhe. Größere Teile sind ggf. zu zerlegen oder auf o. g. Maße zu zerkleinern.

Die Gesamtmenge pro Haushaltung, die im Rahmen einer Sammlung mitgenommen wird, darf 4 m³ nicht überschreiten.

Bitte unterstützen Sie die Bemühungen des ZAV, die anfallenden Abfälle einer Verwertung zuzuführen, dies ist die umweltschonendste Form der Entsorgung. Sie trägt wesentlich dazu bei, Rohstoffressourcen zu schonen. Stellen Sie daher die Abfälle rechtzeitig und gut erkennbar an den Straßenrand. Prüfen Sie auch bitte, ob Gegenstände vielleicht noch „wieder- oder weiterverwendet“ werden können, denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb sollten Sie schon beim Einkauf darauf achten, dass möglichst wenig Abfälle entstehen bzw. die unvermeidbaren Abfälle einer Verwertung zugeführt werden können.

Das gehört nicht zum Sperrmüll

Grundsätzlich ausgeschlossen von der Sperrmüllsammlung sind:

    • Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe in die Abfalltonne passen (außer Altmetall und Elektrogeräte)
    • Mit Hausmüll gefüllte Säcke und Kartons werden nicht mitgenommen
    • Problemabfälle (Sondermüll, wie flüssige Farben, Pflanzenschutzmittel, Medikamente, etc.,)
    • Hausentrümpelungen größeren Umfangs oder Haushaltsauflösungen
    • Autowracks oder Autoteile (Altreifen bis 200 cm werden am Entsorgungszentrum Vogelsberg gegen Gebühr angenommen)
    • Abfälle aus Gebäuderenovierungen, Bauschutt, Baumaterialien
    • Grundstückseinfriedungen wie Zäune, Draht
    • Gewerbe- und Gartenabfälle, Silo- und Teichfolien (Öffentliche Bekanntmachungen der Termine für Entsorgung von Silofolien f. Landwirte beachten)
    • Wertstoffe wie Papier, Pappe, Glas, Weißblechdosen und Verpackungen(Benutzen Sie bitte die hierfür vorgesehenen Wertstoffbehälter)
    • Nachtspeicheröfen können erhebliche Schadstoffbelastungen aufweisen, die bei einer Demontage freigesetzt werden können. Daher sind sie von der Schrottentsorgung ausgeschlossen. Wenden Sie sich bei einer Entsorgung bitte an Ihren Händler, den Hersteller oder eine Entsorgungsfirma.

Getrennte Erfassung von belastetem Altholz (A4)

Bei den Sperrmüllsammlungen werden keine Gegenstände aus imprägniertem Holz oder sonst witterungsbeständig gemachtem Holzmaterial sowie ggf. andere entsprechend präparierte Materialien eingesammelt , da es sich hierbei größtenteils um Sonderabfall handelt. Daher ist zu beachten, Materialien, die im weitesten Sinne unter Baustellenabfall fallen, sind von der Sperrmüllentsorgung ausgeschlossen. Auch geringfügige Mengen werden nicht mitgenommen. Darunter fallen insbesondere Fenster, Außentüren, imprägnierten Bauhölzer aller Art (Dachbalken, Sparren, Fachwerk etc.) und andere imprägnierte Hölzer (Jägerzaun, Bahnschwellen, alte Masten etc.), aber auch Baumaterialien (auch Keramik) oder Abfälle, die nicht zum eigentlichen Haus gehören, z.B. Zäune.

Zur Entsorgung dieser Abfälle muss man sich entsprechend qualifizierter Fachfirmen oder Entsorgungsfachbetrieben bedienen, die solche Materialien annehmen und einer Entsorgung zuführen können. Eine Annahme auf der Deponie Bastwald ist für geringe Mengen jedoch möglich. Die Annahme der genannten Materialien erfolgt allerdings nicht kostenfrei.

Heizöltanks aus Kunststoff

Bei der Sperrmüllabfuhr werden keine Heizöltanks aus Kunststoff mitgenommen, auch keine Einzeltanks oder zerlegte Tanks. Diese können jedoch gereinigt und frei von Ölresten, in auf maximal 50 x 50 cm Größe geschnittene Teile, am Entsorgungszentrum Vogelsberg (EZV) in Schwalmtal-Brauerschwend angeliefert werden.

Elektroaltgeräte

Bei der getrennten Erfassung von Elektroaltgeräten stellte sich oft die Frage nach den Entsorgungsmöglichkeiten von

    • Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen, die nicht bei den kommunalen Sammelstellen angenommen werden. Sie sind dem Sondermüll zuzuordnen und können nur am Schadstoffmobil oder am Entsorgungs-zentrum Vogelsberg gebührenfrei abgegeben werden. Termine für die Sondermüllsammlung im Frühjahr und Herbst werden jeweils gesondert in der Presse bekannt gegeben.
    • Bildschirmgeräte, Monitore, Fernseher sowie Großgeräte, die gleichfalls nicht bei den kommunalen Sammelstellen angenommen werden dürfen. Diese Geräte werden nach wie vor nur bei der kommunalen Sperrmüllabfuhr mitgenommen bzw. können ebenfalls am Entsorgungszentrum Vogelsberg gebührenfrei abgegeben werden.
    • Haushaltsschrott wird an den Tagen der Sperrmüllabfuhr abgefahren. Zum Haushaltsschrott gehören: Herde, Öfen ohne Öltanks bzw. Schamottsteine, Metallbehälter ohne Inhalte, Metallsprungrahmen, Metallbettgestelle, Fahrräder, Kochtöpfe, Bratpfannen, Spülenabdeckungen, gereinigte Ofenrohre, Kinderwagen, Bügelbretter etc., Rasenmäher (nur ohne Treibstoff und Ölreste).

Beachten Sie bitte diese Aufstellung, damit zukünftige Sperrmüllabfuhren bzw. Haushaltsschrottabfuhren reibungslos durchgeführt werden können.

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