Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Bekanntmachung über das Ausscheiden von Bewerbern des Ortsbeirats Ober-Breidenbach der Stadt Romrod

Amtliche Bekanntmachung 800x300

Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Ober-Breidenbach der Stadt Romrod gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Ober-Breidenbach (WGOB), Herr Joachim Lubrich, hat zum 16. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Ober-Breidenbach (WGOB) erschöpft ist und damit kein Bewerber in den Ortsbeirat Ober-Breidenbach der Stadt Romrod nachrückt.

Der Sitz bleibt gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 KWG unbesetzt; die Mitgliederzahl des Ortsbeirats Ober-Breidenbach der Stadt Romrod vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend auf 6.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Wahlleiterin der Stadt Romrod Franziska Steuernagel (Jahnstraße 2, 36329 Romrod) Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG).

Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Romrod, den 20.04.2026

Franziska Steuernagel
Besondere Wahlleiterin der Stadt Romrod

Zurück zum Anfang