Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Stadt Romrod, Stadtteil Ober-Breidenbach – Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes „Heimersweg“ – Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 6 Abs.1 BauGB wurde der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod am 08.09.2026 festgestellte Flächennutzungsplanänderung im Stadtteil Ober-Breidenbach im Bereich des Bebauungsplanes „Heimersweg“ mit Schreiben vom 29.09.2026, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 30.09.2026, zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Gießen hat die Flächennutzungsplanänderung geprüft und mit Schreiben vom 08.10.2026, Geschäftszeichen 1060-31-61-a-0100-05-00019#2023-00001, mit Hinweis auf § 6 BauGB genehmigt.
Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs.5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Die Flächennutzungsplanänderung wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs.5 BauGB).
Jedermann kann die genehmigte Flächennutzungsplanänderung und die Begründung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung im Rathaus der Stadt Romrod, Jahnstraße 2, 36329 Romrod, Bürgerbüro Zimmer 2, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung
- Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung einsehen.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 Satz 3 BauGB). Die Dauer der Auslegung der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt.
Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Flächennutzungsplanänderung eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Gemäß § 6a Abs.2 BauGB kann die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Stadt Romrod unter https://www.romrod.de/rathaus/bauleitplanung sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen und heruntergeladen werden. Die Dauer der Einsehbarkeit der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Romrod unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bauleitplanung der Stadt Romrod, Stadtteil Ober-Breidenbach: Flächennutzungsplanänderung im Bereich Bebauungsplan „Heimersweg“

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Flächennutzungsplanänderung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind.
Romrod, 04.11.2026
Der Magistrat der Stadt Romrod
gez.
Hauke Schmehl, Bürgermeister