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Amtliche Bekanntmachung: Freigabe von Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Amtliche Bekanntmachung 800x300

Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 33), wird verfügt:

  1. Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Romrod in dem in Absatz 2 genannten Geltungsbereich aus Anlass des Museumsuferfestes am 13. September 2026 freigegeben.Die Offenhaltung ist beschränkt auf die Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr.
  2. Der Geltungsbereich der Freigabe umfasst die Stadt Romrod einschließlich aller Stadtteile.

Romrod, den 12.06.2026

Der Magistrat der Stadt Romrod

Hauke Schmehl
Bürgermeister

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