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Bekanntmachung des Ergebnisses der Stadtverordnetenwahl der Stadt Romrod am 15.03.2026

Amtliche Bekanntmachung 800x300

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2026 das Ergebnis der Stadtverordnetenwahl wie folgt festgestellt: Zur Stadtverordnetenwahl waren 2.231 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.447 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 64,86 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.374 Stimmzettel gültig und 73 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 19.364 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Christlich-Demokratische Union Deutschlands / Freie Wählergemeinschaft (CDU/FWG)

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Wahlleiterin der Stadt Romrod Franziska Steuernagel (Jahnstraße 2, 36329 Romrod, Tel.: 06636 91894-20) Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Romrod, den 28.03.2026

gez.
Franziska Steuernagel
Besondere Wahlleiterin der Stadt Romrod

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