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Stadtverwaltung informiert: Technische Anforderungen an den Wasserhausanschluss

2024-02 - Technische Anforderungen an den Wasserhausanschluss

Schon seit einigen Jahren besteht die Pflicht, den Wasserzähleranschluss gemäß den technischen Regelwerken bzw. den dafür geltenden DIN-Normen umzurüsten. Hierbei ist besonders zu beachten, dass vor und nach dem Wasserzähler ein Absperrventil vorhanden sein muss. Außerdem ein Haltebügel, der den Wasserzähler fixiert. Leider ist dies noch nicht in allen Haushalten der Stadt Romrod der Fall.

Wasserzähleranschluss überprüfen

Die Stadtverwaltung bittet daher um Ihre Mithilfe: Überprüfen Sie bitte zeitnah ihren Wasserzähleranschluss, insbesondere im Stadtteil Romrod, in welchem in Jahr 2024 die Wasserzähler komplett gewechselt werden, und lassen Sie diesen ggfs. durch eine Fachfirma auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Nur so ist gewährleistet, dass ihre Installation im Falle einer Leckage sicher und schnell ersetzt werden kann.

Gerne steht Ihnen das Steueramt der Stadt Romrod als Ansprechpartner zur Verfügung: E-Mail bernd.schmidt@der-gvv.de / Tel: 06636-9189417). Bei Bedarf übersenden wir Ihnen gerne die Skizze eines Einbaumusters.

Für weitergehende Fragen zu Ihrem Wasseranschluss berät Sie der Wassermeister der Stadt Romrod, Steffen Brassel, Tel.0175-1608945, gerne als Fachmann vor Ort.

Foto oben inkl. Beschriftung:

  • 1. Hauptabsperreinrichtung: dient zusammen mit dem KFR-Ventil (5) dazu, einen Austausch des Wasserzählers ohne Erschwernis durchzuführen. Hinweis: ohne Kontrollschraube und ohne Entleerung!
  • 3. Wasserzählerbügel: Nur wenn ein solcher Bügel vorhanden ist, kann sichergestellt werden, dass ein Wasserzähleraustausch einfach und vor allen Dingen sicher (spannungsfrei) durchgeführt werden kann.
  • 5. Absperrventil kombiniert mit Rückflussverhinderer, Prüfschraube und Entleereinrichtung (KFR-Ventil)
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