Kommunalwahl 2026: So funktioniert „Kumulieren und Panaschieren“
Von Thomas Liebau und Franziska Steuernagel
Am 15. März 2026 werden die hessischen Kommunalwahlen durchgeführt. An diesem Tag kannst Du die Zusammensetzung von drei Gremien mitbestimmen:
- den Ortsbeirat des Ortsteils, in dem Du wohnst
- die Stadtverordnetenversammlung Romrod
- den Kreistag des Vogelsbergkreises
Du bekommst also per Briefwahl oder im Wahlbüro drei Wahlzettel zugeschickt bzw. ausgehändigt (siehe Foto oben). Diese haben verschiedene Farben und sind unterschiedlich groß. Der größte Stimmzettel ist der des Kreistags – der ist über 80 Zentimeter breit und über 40 Zentimeter hoch.
Schon seit 2001 gibt‘s in Hessen das „Kumulieren und Panaschieren“-Prinzip, das Wählerinnen und Wählern mehr demokratischen Mitwirkungsrechte im lokalen Raum ermöglicht. Was „Kumulieren und Panaschieren“ heißt und was Du damit alles machen kannst, erklärt dieser Beitrag.
Hinweis vorab: In diesem Beitrag ist von „Parteien“, „Wählergruppierungen“ und „Listen“ die Rede. Das sind die Unterschiede:
- Eine Partei ist eine dauerhaft angelegte politische Organisation, die nach dem Parteiengesetz (PartG) geregelt ist.
- Eine Wählergruppierung ist meist eine kommunal ausgerichtete politische Vereinigung, die nicht dem Parteiengesetz unterliegt.
- Eine Liste ist der konkrete Wahlvorschlag mit Kandidatinnen und Kandidaten, mit dem eine Partei oder Wählervereinigung zu einer bestimmten Wahl antritt.
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„Jede Stimme ist ein aktives Mitgestalten an der Zukunft vor Ort. Bei Kommunalwahlen entscheiden Sie nicht nur, was passiert – sondern vor allem, wer es für Sie umsetzt. Sie wählen Menschen, denen Sie vertrauen. Dieses Vertrauen soll bei den Kandidatinnen und Kandidaten ankommen als gültige, zählende Stimme. Achten Sie deshalb beim Kumulieren und Panaschieren auf einige Details.“
Franziska Steuernagel, Besondere Wahlleiterin der Stadt Romrod |
Möglichkeit 1 der Stimmabgabe: Kumulieren & Panaschieren
Normalerweise hast Du bei Wahlen eine Stimme – Du wählst eine Partei und damit (zwangsläufig) die Kandidatinnen und Kandidaten, die diese Partei in der von ihr bestimmten Reihenfolge aufgestellt hat. Auch wenn Du beispielsweise die Person auf Platz 3 gar nicht magst, wählst Du sie automatisch mit Deiner Listenstimme mit. So funktionieren Europa-, Bundestag- und Landtagswahlen.
Die Kommunalwahlen in Hessen sind spannender, denn da kannst mehr als nur ein Kreuz machen. Du kannst Deine Stimmen frei verteilen. Das nennt man „Kumulieren“ und „Panaschieren“. Klingt kompliziert, ist es aber nicht:
- „Kumulieren“ bedeutet Stimmen „anhäufen“ (sammeln) bei einer Person. Du kannst einer einzelnen Person bis zu drei Stimmen geben. Das funktioniert, indem Du mehrere Kreuze bei derselben Person machst. Beispiel: Du findest Kandidat Max Mustermann besonders gut. Dann kannst du ihm zwei oder drei deiner Stimmen geben – statt nur einer.
- „Panaschieren“ bedeutet Stimmen „mischen“ über Parteigrenzen hinweg. Du kannst Deine Stimmen auf Kandidaten aus verschiedenen Parteien oder Wählergruppierungen verteilen. Beispiel: 5 Stimmen für Kandidaten von Partei A, 3 Stimmen für Kandidaten von Wählergruppierung B und 6 Stimmen für Kandidaten von Partei C – alles auf einem einzigen Stimmzettel.
Möglichkeit 2 der Stimmabgabe: Listenwahl
Wenn Du es einfacher haben möchtest und eigentlich lieber eine ganze Partei wählst, dann kannst Du auch ganz klassisch eine komplette Liste ankreuzen. Das bedeutet: Alle Dir zur Verfügung stehenden Stimmen (dazu später mehr) werden gleichmäßig auf die Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei verteilt. Jede Person auf der Liste erhält dann eine Stimme, von oben nach unten, bis alle Stimmen verbraucht sind.
Eine Besonderheit ist der Umstand, dass Du bei der Listenwahl auch Kandidaten streichen kannst. Du wählst also die komplette Partei A, kannst aber Kandidatinnen und Kandidaten, die Du nicht gut findest, einfach durchstreichen. Das ist eine einfache Lösung für alle, die nicht unzählig viele Kreuze machen möchten.
Möglichkeit 3 der Stimmabgabe: Liste und einzelne Personen
Ja, okay, jetzt wird es doch etwas kompliziert: Wenn Du eine Partei wählen und gleichzeitig einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten auswählen möchtest (auch von anderen Listen), geht das auch, aber dann wird die automatische Listenverteilung eingeschränkt.
Konkret heißt das:
- Die Stimmen für die angekreuzten Personen zählen auf jeden Fall.
- Die restlichen Stimmen (also die, die du noch nicht auf bestimmte Personen vergeben hast) werden der angekreuzten Liste zugeteilt – von oben nach unten.
Beispiel:
- Du hast 20 Stimmen.
- Du vergibst 2 Stimmen an Person X (Liste A) und 3 Stimmen an Person Y (Liste B).
- Dann kreuzt Du via Listenwahl Partei oder Wählergruppierung A an.
- Ergebnis: 5 Stimmen sind fest an Personen vergeben; die übrigen 15 Stimmen gehen dann an die Liste A (automatisch an deren Kandidaten, von oben nach unten).
Wie viele Stimmen habe ich?
Das ist abhängig von dem Gremium, dass Du wählst. Du hast immer so viele Stimmen, wie Sitze in dem Gremium zu vergeben sind. Bei der Kommunalwahl 2026 hast Du diese Stimmenanzahl und Auswahl an Parteien und Wählergruppierungen:
- Stadtverordnetenversammlung Romrod
- Es stehen 30 Personen zur Wahl.
- 15 Personen kommen in die Stadtverordnetenversammlung, 15 Person nicht.
- Du hast deshalb 15 Stimmen.
- Es gibt 2 Parteien: SPD und CDU/FWG. Du kannst einer Partei per Listenwahl alle 15 Stimmen geben oder Deine 15 Stimmen auf die von Dir präferierten Personen parteiübergreifend mischen.
- Ortsbeirat Romrod
- Es stehen 17 Personen zur Wahl.
- 9 Personen kommen in den Ortsbeirat, 8 Personen nicht.
- Du hast deshalb 9 Stimmen.
- Es gibt nur 1 Wählergruppierung (Ortsbeiräte sind zumeist parteineutral), weshalb Du Deine Stimmen personenbezogen vergeben musst.
- Ortsbeirat Zell
- Es stehen 12 Personen zur Wahl.
- 9 Personen kommen in den Ortsbeirat, 3 Personen nicht.
- Du hast deshalb 9 Stimmen.
- Es gibt nur 1 Wählergruppierung (Ortsbeiräte sind zumeist parteineutral), weshalb Du Deine Stimmen personenbezogen vergeben musst.
- Ortsbeirat Ober-Breidenbach
- Es stehen 7 Personen zur Wahl.
- 7 Personen kommen in den Ortsbeirat (also alle).
- Du hast deshalb 7 Stimmen.
- Es gibt nur 1 Wählergruppierung (Ortsbeiräte sind zumeist parteineutral), weshalb Du Deine Stimmen personenbezogen vergeben musst.
- Ortsbeirat Strebendorf
- Es stehen 10 Personen zur Wahl.
- 7 Personen kommen in den Ortsbeirat, 3 Personen nicht.
- Du hast deshalb 7 Stimmen.
- Es gibt nur 1 Wählergruppierung (Ortsbeiräte sind zumeist parteineutral), weshalb Du Deine Stimmen personenbezogen vergeben musst.
- Ortsbeirat Nieder-Breidenbach
- Es stehen 6 Personen zur Wahl.
- 5 Personen kommen in den Ortsbeirat, 1 Person nicht.
- Du hast deshalb 5 Stimmen.
- Es gibt nur 1 Wählergruppierung (Ortsbeiräte sind zumeist parteineutral), weshalb Du Deine Stimmen personenbezogen vergeben musst.
- Kreistag des Vogelsbergkreises
- Es stehen 323 Personen zur Wahl.
- 61 Personen kommen in den Kreistag, 262 Personen nicht.
- Du hast deshalb 61 Stimmen.
- Es gibt 10 Parteien und Wählergruppierungen: CDU, AfD, SPD, Grüne, FDP, Freie Wähler, Die Linke, VELI-WS (Vogelsberger Energie- und Landinitiative für Wärme/Wasser/Strom), BFV (Bündnis Friedlicher Vogelsberg) und Die Partei.
- Du kannst einer Liste alle Stimmen geben oder Deine 61 Stimmen auf die von Dir präferierten Personen listenübergreifend mischen.
- Aus der Stadt Romrod kandidieren folgende Personen für den Kreistag:
- CDU (Liste 1): Dr. Birgit Richtberg (Platz #3), Kai Habermann (#21), Hauke Schmehl (#28) und Anna Steuernagel (#38).
- SPD (Liste 3): Julia Rausch (Platz #4).
- Freie Wähler (Liste 6): Dr. Florian Kuhl (Platz #25).
- Die Linke (Liste 7): Christian Hendrichs (Platz #23).
- Unabhängige Wählergruppe Vogelsberger Energie- und Landinitiative für Wärme/Wasser/Strom (VELI-WS): Bernhard Becker (Platz #3), Ilse Becker (#4), Helmut Euler (#6), Olga Nerling (#9), Klaus Fischer (#10), Waldemar Nerling (#11), Dr. Wilhelm Pabst (#14), Eleonore Hansel (#15), Rudolf Hansel (#16).
Kombination aus allem: das ist erlaubt
Du kannst:
- Die Liste einer Partei/Wählergruppierung ankreuzen: Damit erhält diese Partei alle Stimmen, die du nicht einzeln vergeben hast. Dabei kannst Du auch Bewerberinnen und Bewerber durchstreichen.
und / oder
- Kumulieren: Einzelnen Personen bis zu 3 Stimmen geben (durch drei Kreuze neben dem Namen).
- Panaschieren: Du kannst deine Stimmen an Personen auf verschiedenen Parteien/Wählergruppierung verteilen.
Hier musst Du aufpassen
- „Zu-viele-Stimmen-Falle“: Du hast insgesamt so viele Stimmen, wie das Parlament Sitze hat.
- Wenn Du zu viele Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen verteilst, wird Dein Stimmzettel ungültig. Beispiel:
- Du hast 20 Stimmen.
- Du vergibst an Personen auf der Liste 1 acht Stimmen, an Personen auf Liste 2 sechs Stimmen und an Personen auf Liste 3 acht Stimmen – das sind insgesamt 22 Kreuze bei Dir nur 20 zustehenden Stimmen. Damit wird Dein Wahlzettel ungültig. Die Experten nennen das „Wählerwille nicht klar erkennbar“.
- Wenn Du zu viele Stimmen auf Kandidaten einer Liste verteilst, bleibt Dein Stimmzettel hingegen gültig. Vergibst Du beispielsweise an Liste 2 insgesamt 25 Kreuze, bleibt Dein Stimmzettel gültig, obwohl Du nur 20 Kreuze hättest machen dürfen. Der Wählerwille, so sagt es das Wahlrecht, ist dann klar erkennbar („Wähler wollte ausschließlich Liste 2 wählen“). Die überzähligen Stimmen werden dann von unten nach oben weggestrichen. Das ist eine gute Sicherheitslösung, die übrigens auch viele Stimmzettel rettet.
- Stimmen verfallen: Wenn Du keine Liste ankreuzt und weniger Stimmen an einzelne Personen vergibst, als Dir insgesamt zustehen, ist Dein Stimmzettel trotzdem gültig. Die nicht vergebenen Stimmen werden nicht automatisch verteilt, sondern „verfallen“.
- Stimmen verschenken: Wenn du weniger Personenstimmen vergibst, als du hast, solltest du unbedingt zusätzlich oben eine Liste ankreuzen. Dann werden deine restlichen Stimmen automatisch an diese Liste verteilt und verfallen nicht.
Typische Konstellationen, die den Stimmzettel ungültig machen
So flexibel und offen das „Kumulieren und Panaschieren“-Prinzip auch ist, bei der Auszählung von Stimmen zeigen sich oftmals Muster, die Stimmzettel ungültig werden lassen. Typische Konstellationen sind:
- Mehr als ein Listenkreuz (es sei denn es werden noch Personenstimmen vergeben.
- Zu viele Personenstimmen an unterschiedliche Listen verteilt – auch dann, wenn zusätzlich noch ein Listenkreuz vergeben wurde.
- Jegliche Kommentare, die eigene Unterschrift oder sonstige „Verzierungen“ auf dem Wahlzettel (aber das ist bei jeder Wahl so – gemalt wird ).
Wer bekommt am Ende meine Stimmen?
- Zuerst zählen die Personenstimme: Jede Kandidatin und jeder Kandidat bekommt die direkt vergebenen Stimmen zugerechnet.
- Dann werden die Sitze auf die Listen verteilt – je nach Gesamtstimmenzahl der Partei oder Wählergruppe.
- Innerhalb der Liste ziehen die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Gremium ein, unabhängig vom ursprünglichen Listenplatz. Das heißt: Beliebte Kandidatinnen und Kandidaten können nach vorne rücken, selbst wenn sie weiter unten auf der Liste standen.
Lohnt sich das denn?
Zugegeben, das „Kumulieren und Panaschieren“-Prinzip bei den hessischen Kommunalwahlen ist etwas komplizierter als bei anderen Wahlen, das steht außer Frage.
Aber: „Kumulieren und Panaschieren“ gibt Dir deutlich mehr Einfluss:
- Du kannst gezielt starke Personen unterstützen, indem du ihnen mehrere Stimmen gibst, statt dass nur die Listenreihenfolge entscheidet.
- Gleichzeitig kannst du Kandidaten aus verschiedenen Listen (Parteien oder Wählergruppierungen) kombinieren und dir so ein „Best-of“ zusammenstellen. Das fördert eine stärker personenorientierte Wahlentscheidung – besonders dort, wo Kompetenz und lokale Themen wichtig sind.
- Außerdem können Kandidaten, die auf der Liste weiter hinten stehen, durch viele Personenstimmen nach vorne rücken.
Insgesamt wird deine Stimme „feiner steuerbar“ und weniger ein „Alles-oder-nichts“-Votum für eine komplette Liste.
Deine Stimmen zählen für die Demokratie – am 15. März, für Deine Heimat 🧡
