Bekanntmachung der Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen der Stadt Romrod am 15.03.2026
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2026 die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen wie folgt festgestellt:
Romrod
Zur Ortsbeiratswahl waren 1.176 Personen wahlberechtigt, davon haben 711 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 60,46 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 690 Stimmzettel gültig und 21 Stimmzettel ungültig. Hieraus resultieren 5.476 gültige Stimmen, die sich wie folgt verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags der nachstehend aufgeführten Wählergruppe entfielen folgende Stimmenzahlen:
Wählergemeinschaft Ortsbeirat Romrod (WOR)

Entsprechend auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Zell
Zur Ortsbeiratswahl waren 511 Personen wahlberechtigt, davon haben 341 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 66,73 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 337 Stimmzettel gültig und 4 Stimmzettel ungültig. Hieraus resultieren 2.816 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags der nachstehend aufgeführten Wählergruppe entfielen folgende Stimmenzahlen:
Wählervereinigung Ortsbeirat Zell (OBZ)

Entsprechend auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Ober-Breidenbach
Zur Ortsbeiratswahl waren 263 Personen wahlberechtigt, davon haben 191 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 72,62 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 185 Stimmzettel gültig und 6 Stimmzettel ungültig. Hieraus resultieren 1.157 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags der nachstehend aufgeführten Wählergruppe entfielen folgende Stimmenzahlen:
Wählergemeinschaft Ober-Breidenbach (WGOB)

Entsprechend auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Nieder-Breidenbach
Zur Ortsbeiratswahl waren 87 Personen wahlberechtigt, davon haben 66 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 75,86 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 61 Stimmzettel gültig und 5 Stimmzettel ungültig. Hieraus resultieren 286 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags der nachstehend aufgeführten Wählergruppe entfielen folgende Stimmenzahlen:
Wählergemeinschaft Nieder-Breidenbach (WG)

Entsprechend auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Strebendorf
Zur Ortsbeiratswahl waren 194 Personen wahlberechtigt, davon haben 138 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 71,13 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 138 Stimmzettel gültig und 0 Stimmzettel ungültig. Hieraus resultieren 908 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags der nachstehend aufgeführten Wählergruppe entfielen folgende Stimmenzahlen:
Wählergemeinschaft Strebendorf (WGS)

Entsprechend auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Wahlleiterin der Stadt Romrod Franziska Steuernagel (Jahnstraße 2, 36329 Romrod, Tel. 06636 91894-20) Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.
Romrod, den 28.03.2026
gez.
Franziska Steuernagel
Besondere Wahlleiterin der Stadt Romrod