Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Stadt Romrod, Stadtteil Ober-Breidenbach, Bebauungsplan „Heimersweg“ – Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod hat am 08.09.2026 den oben genannten Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB, § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) und § 91 Hessische Bauordnung (HBO) integrierte Orts- und Gestaltungssatzung als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Die im Parallelverfahren durchgeführte Flächennutzungsplanänderung wurde nun vom Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 31, mit Schreiben vom 08.10.2026 genehmigt. Somit ist der vorliegende Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Rathaus der Stadt Romrod, Jahnstraße 2, 36329 Romrod, Bürgerbüro Zimmer 2, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung
- Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt.
Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, gewählt wurde.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB kann der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Stadt Romrod unter https://www.romrod.de/rathaus/bauleitplanung sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen und heruntergeladen werden. Die Dauer der Einsehbarkeit der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Romrod unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bauleitplanung der Stadt Romrod, Stadtteil Ober-Breidenbach: Übersichtskarte des Bebauungsplanes „Heimersweg“

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt des Bebauungsplanes mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind
Romrod, 04.11.2026
Der Magistrat der Stadt Romrod
gez.
Hauke Schmehl, Bürgermeister