Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung: Neuberechnung der Friedhofsgebühren & Vorauszahlung der Grabräumungsgebühr
Die Friedhofsgebühren der Stadt Romrod werden derzeit neu berechnet. Ziel der Neuberechnung ist es, eine verursachungsgerechte und kostendeckende Gebührenerhebung sicherzustellen. Sobald die neuen Gebührensätze feststehen und die aktualisierte Friedhofsgebührensatzung in Kraft tritt, wird dies auch auf der Website und in der App der Stadt Romrod bekanntgegeben.
Vorauszahlung der Grabräumungsgebühr
Nutzungsberechtigten von Grabstätten, die vor dem Jahr 2020 errichtet wurden, wird die Möglichkeit geboten, die Grabräumungsgebühr bereits jetzt freiwillig im Voraus zu entrichten – noch vor Inkrafttreten der neuen Gebührensätze.
Hintergrund: Seit dem Jahr 2020 wird die Grabräumungsgebühr bei Neubestattungen bereits direkt mit dem Gebührenbescheid der Bestattung erhoben. Für alle vor 2020 begründeten Nutzungsrechte wird diese Gebühr gemäß der derzeit geltenden Satzung erst bei der tatsächlichen Räumung der Grabstätte fällig.
Die Vorteile einer Vorauszahlung:
- Sicherung der aktuellen Gebührensätze: Nutzung der derzeitigen Tarife vor Inkrafttreten der Neukalkulation.
- Planungssicherheit: Frühzeitige Regelung der finanziellen Angelegenheiten bezüglich der Grabstätte.
- Entlastung der Angehörigen: Befreiung der Erben und Angehörigen von der späteren finanziellen Abwicklung.
Antragstellung & Kontakt
Wenn Sie von dieser Option Gebrauch machen möchten, richten Sie Ihren Wunsch bitte schriftlich (per Post oder E-Mail) oder persönlich an die Friedhofsverwaltung. Daraufhin wird ein entsprechender Vorauszahlungsbescheid ausgestellt.
Kontakt
Stadtverwaltung Romrod, Friedhofsverwaltung
Jahnstraße 2
36329 Romrod
06636-9819416
E-Mail: info@romrod.de