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Geflügelpest im Nachbarkreis: Vogelsberger Veterinäramt rät zu Schutzmaßnahmen

Geflügel

In einem großen Puten- und Hähnchenmastbetrieb in Hungen im benachbarten Landkreis Gießen ist aktuell Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises empfiehlt hiesigen Geflügelhaltern daher dringend, die eigenen Bestände zu schützen.

Veterinäramt: Bestände schützen!

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Geflügelpest-Virus von Wildvögeln eingeschleppt wurde, so das Veterinäramt. Im Verlauf der letzten Monate wurden in Deutschland, den Niederlanden und in anderen europäischen Staaten vermehrt Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und bei Hausgeflügel festgestellt. Allein seit September wurden in Deutschland 89 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und Hausgeflügel gemeldet.

Die Infektion mit dem Influenzavirus führt bei Vögeln zu tödlichen Erkrankungen. Laut Robert Koch-Institut wird das Risiko einer Übertragung auf den Menschen durch die aktuelle, in Deutschland vorhandene, Virusvariante als gering eingeschätzt. Übliche Hygienemaßnahmen sollten bei Kontakt mit verdächtigen Vögeln jedoch immer ergriffen werden.

Besonders empfindlich reagieren Hühnervögel auf das Virus, sie sterben schnell und plötzlich, während Wasservögel weniger empfindlich sind. Diese können daher das Virus weit verbreiten, ohne selbst zu erkranken.

Zurzeit besteht durch den herbstlichen Wasservogelzug und die Zunahme des Wildvogelbesatzes in den Rastgebieten eine erhebliche Gefahr des Eintrags des Virus in Geflügelhaltungen. Hinzu kommen kühlere Temperaturen, Feuchtigkeit und eine schwächere UV-Strahlung, die ein Überdauern der Influenza-Viren in der Umwelt begünstigen.

Zu beachten sind auch indirekte Eintragungswege wie kontaminiertes Futter, Oberflächenwasser als Tränke oder Bad, verunreinigte Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren und Fahrzeuge.

Empfohlene Maßnahmen

Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises rät deshalb allen Geflügelhaltern dringend, folgende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen:

    • Aufstallung des Geflügels oder Unterbringung in Volieren mit geschlossenem, festen Dach und vogeldichten Netzen/-gittern an den Seiten.
    • Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern.
    • Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel.
    • Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
    • Für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben

Bei Erkrankungs- oder Todesfällen

Bei Auftreten mehrerer Erkrankungs- oder Todesfälle bei Hausgeflügel und beim Auffinden von Totfunden von Wildgeflügel ist unverzüglich das Veterinäramt des Vogelsbergkreises unter der Telefonnummer 06641-9776800 zu informieren. Die verendeten Tierkörper werden zur Untersuchung auf Geflügelpest in das Hessische Landeslabor in Gießen verbracht.

Entscheidend für eine schnelle Bekämpfung im Fall des Auftretens der Geflügelpest ist, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt registriert sind. Wer das bisher versäumt hat, wird gebeten, sich möglichst unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. Ein Bestandregister nach Geflügelpest-Verordnung ist zu führen und bei Kontrollen und im Seuchenfall vorzulegen.

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