Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken von Bewerbern in den Ortsbeirat Romrod der Stadt Romrod
Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Ortsbeirat Romrod (WOR) Herr Thilo Naujock hat zum 07. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.
Daher stelle ich fest, dass
Frau Caroline Bing (241 Stimmen)
deren Berufung als Nachrückerin aufgrund von Stimmengleichheit durch einen durchgeführten Losentscheid als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Wählergemeinschaft Ortsbeirat Romrod (WOR) in den Ortsbeirat Romrod der Stadt Romrod nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Wahlleiterin der Stadt Romrod Franziska Steuernagel (Jahnstraße 2, 36329 Romrod) Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG).
Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Romrod, den 11.04.2026
Franziska Steuernagel
Besondere Wahlleiterin der Stadt Romrod