Amtliche Bekanntmachung: Nachtragssatzung der Stadt Romrod für das Jahr 2025
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.09.2025 die nachstehend im PDF-Format zum Download stehende Nachtragssatzung beschlossen:
➡️ Nachtragssatzung der Stadt Romrod für das Jahr 2025
Den Haushalt und den Nachtragshaushalt der Stadt Romrod für das Jahr 2025 findest Du auf der Seite „Haushalte“.