Amtliche Bekanntmachung der Stadt Romrod: Kommunalwahlen am 14.03.2021 – Nachrücken von Bewerbern in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod
Herr Hans Jürgen Mühlberger verzichtet mit Wirkung zum 30.04.2025 auf sein Mandat als Vertreter der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I, S. 197) stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag der SPD erschöpft ist. Somit kann kein weiterer, noch nicht berufener Bewerber der SPD in die Stadtverordnetenversammlung nachrücken. Der vakante Platz bleibt unbesetzt.
Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich bis zum Ablauf der Wahlperiode aus 14 Mitgliedern zusammen.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Gemeindewahlleiterin der Stadt Romrod in 36329 Romrod, Jahnstraße 2, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Romrod, den 10.05.2025
Die besondere Gemeindewahlleiterin der Stadt Romrod
Franziska Steuernagel