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Isolationspflicht bei Infektion in Hessen aufgehoben: das gilt ab heute in Sachen Corona

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Die – Achtung, sperriges Wort! – „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen wurde angepasst: Seit heute ist die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen aufgehoben. „Ab sofort greift die Eigenverantwortung. Denn auch die Pflicht, ein positives Schnelltestergebnis durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen, entfällt beispielsweise“, sagt Gesundheitsdezernent und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak in Hinblick auf die angepasste Verordnung.

Wie das Land Hessen mitteilt, sei die Aufhebung der Isolationspflicht das Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Landesregierung habe daher verschiedene Regelungen angepasst:

  • Für positiv getestete Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske abgenommen werden, allerdings sollten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
  • Weiterhin gilt bei positivem Test ab sofort ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Dabei inbegriffen sind sowohl Besucher als auch Personal. Menschen, die in den Einrichtungen behandelt oder betreut werden, sind ebenso ausgenommen wie Polizei- oder Rettungskräfte.
  • Dringend empfohlen ist im Fall einer Infektion mit Symptomen eine fünftägige freiwillige häusliche Isolation – ohne Besuch. Erst wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind, sollte die Isolation beendet werden.
  • Die Aufhebung der Isolationspflicht gilt auch für die Menschen, die sich aufgrund bisheriger Regelungen in häuslicher Absonderung befinden.

Aktuell sei die Lage in den Krankenhäusern und einer hessenweiten Hospitalisierungsrate von 5,07 verhältnismäßig entspannt. Sollte sich das ändern, seien weitere Beratungen und Entscheidungen möglich, teilt die Landesregierung mit.

Hinweise und Informationen zu Covid-19 – auch im schulischen Umfeld – sowie die aktuellen Verordnungen sind auf www.vogelsbergkreis.de zu finden.

 

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