Hinweis der Stadtverwaltung zu Rasengräbern
Die Verwaltung und der Bauhof der Stadt Romrod bitten Angehörige von Verstorbenen sowie Besucherinnen und Besucher der örtlichen Friedhöfe, Rasengräber von Blumen, Gestecken, Kerzen, Figuren und anderem Grabschmuck freizuhalten.
Rasengräber sind als pflegearme Grabform vorgesehen. Sie bieten einen würdigen und festen Ort des Gedenkens, ohne dass eine laufende Grabpflege erforderlich ist. Damit diese Grab-Art ihrem Zweck entsprechend erhalten und vom Bauhof ordnungsgemäß gepflegt werden kann, müssen die Rasenflächen frei bleiben.
Abgestellte Gegenstände erschweren die regelmäßige Pflege und das Mähen. Gleichzeitig sind bei Rasengräbern einheitliche Regelungen vorgesehen, die von allen Nutzungsberechtigten gleichermaßen zu beachten sind.
Der Bauhof hat heute auf dem Friedhof Romrod entsprechende Gegenstände auf den Rasengräbern entfernt; diese können die kommenden 14 Tage in der Trauerhalle abgeholt werden. Gleiches wird in den kommenden Tagen in den anderen Ortsteilen geschehen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass individueller Grabschmuck auf Rasengräbern nicht vorgesehen ist, und dankt für die entsprechende Rücksichtnahme und Unterstützung.