Amtliche Bekanntmachung: Freigabe von Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 33), wird verfügt:
- Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Romrod in dem in Absatz 2 genannten Geltungsbereich aus Anlass des Festwochenendes zum Jubiläum „1200-Jahre Zell“ am 24. August 2025 freigegeben. Die Offenhaltung ist beschränkt auf die Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr.
- Der Geltungsbereich der Freigabe umfasst die Stadt Romrod einschließlich aller Stadtteile.
Romrod, den 23.05.2025
Der Magistrat der Stadt Romrod
Hauke Schmehl
Bürgermeister