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Amtliche Bekanntmachung: Freigabe von Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Amtliche Bekanntmachung 800x300

Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 33), wird verfügt:
  1. Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Romrod in dem in Absatz 2 genannten Geltungsbereich aus Anlass des Festwochenendes zum Jubiläum „1200-Jahre Zell“ am 24. August 2025 freigegeben. Die Offenhaltung ist beschränkt auf die Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr.
  2. Der Geltungsbereich der Freigabe umfasst die Stadt Romrod einschließlich aller Stadtteile.
Romrod, den 23.05.2025
Der Magistrat der Stadt Romrod
Hauke Schmehl
Bürgermeister
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