Befüllen von Teichen & Pools
Es kommt immer wieder vor, dass Grundstückseigentümer aus der Hauswasserleitung ihre Gartenteiche bzw. Schwimmbäder befüllen und erst danach bei der Stadtverwaltung vorsprechen, um für diese Wassermengen von der Kanalgebühr befreit zu werden.
Das ist so nicht möglich.
Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen vor der Befüllung Rücksprache mit der Stadtverwaltung genommen werden muss.
Der Teich oder das Schwimmbad werden dann durch einen Mitarbeiter des Bauhofes mittels eines Standrohres befüllt, dann wird auch nur die ermittelte Frischwassermenge, ohne Abwassergebühr berechnet.
Diese Vorgehensweise ist unbedingt zu beachten.