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Kinderreisepass (Foto: Thomas Liebau)Ein Kinderreisepass kann jederzeit ausgestellt werden, das Kind muss kein Mindestalter haben. Kinderreisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um weitere 12 Monate, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.

Vor Antritt einer Reise sollten sich Eltern vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, den Kinderreisepass akzeptiert. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.

Voraussetzungen

Der Kinderreisepass wird bei Vorsprache der Eltern ausgestellt. Kann nur ein Elternteil persönlich erscheinen, ist durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil eine Einverständniserklärung auszufüllen. Eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite “Formulare Passwesen” zum Download.

Ab dem 10. Lebensjahr ist persönliche Vorsprache des Kindes aufgrund der zu leistenden Unterschrift zwingend erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Das Familienstammbuch bzw. eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
  • Falls vorhanden ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderreisepass
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45×35 mm, Hochformat ohne Rand)
  • Einverständniserklärung der Eltern
  • Personalausweis oder Pass der Eltern

Anforderungen an das Lichtbild

  • Aktuelle Aufnahme
  • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
  • Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
  • Es dürfen keine weiteren Personen oder Gegenstände auf dem Bild abgebildet sein

Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter www.bundesdruckerei.de als PDF zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

13,00 € Neuausstellung
6,00 € Änderung/Verlängerung (vor Ablauf des Dokuments)

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC-Karte mit PIN

Bearbeitungsdauer

Der Kinderreisepass wird direkt ausgestellt.

Kontakt
E-Mail: buergerbuero@romrod.de

Silke Fuchs                                                              Elena Kelbassa                                                   
Tel. 06636/91894-14                                                   Tel. 06636/9189494-15
E-Mail: silke.fuchs@der-gvv.de                                E-Mail: elena.kelbassa@der-gvv.de

 

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